Merkblatt über Geldspiele im «privaten Kreis»
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat im April 2023 ein Merkblatt über Geldspiele im privaten Kreis veröffentlicht.
Dieses klärt darüber auf, dass private Geldspiele wie Roulette, Blackjack oder Poker in der Schweiz nicht vom Geldspielgesetz (BGS) erfasst werden, solange sie nicht gewerblich durchgeführt und nicht öffentlich beworben werden.
Teilnahmegebühren sind verboten, und alle Einsätze müssen als Gewinne an die Spieler zurückgegeben werden.
"Privat" bedeutet hier im Detail:
- Keine gewerbliche Durchführung (z.B. in einem Pokerclub).
- Keine öffentliche Bekanntmachung des Spiels (keine Inserate etc.).
- Kleine Anzahl Spielerinnen und Spieler, die familiär, beruflich oder ähnlich verbunden sind (z.B. einmaliges Tippspiel unter Arbeitskolleginnen und –kollegen für die Fussballmeisterschaft).
- Sehr kleine Anzahl Spielerinnen und Spieler, wenn sie ausserhalb des Geldspiels keine Bindungen haben (z.B. Jassabend oder Pokerabend im Restaurant unter Fremden).
- Teilnahmegebühren oder andere Kosten sind nicht erlaubt.
- Die Summe der Spielgewinne ist tief.
- Alle Einsätze werden als Spielgewinne an die Spielerinnen und Spieler zurückgegeben. Die Veranstalterin darf somit keinen finanziellen Vorteil aus dem Spiel ziehen.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Für weitere Informationen können sich Interessierte an die Eidgenössische Spielbankenkommission oder die interkantonale Geldspielaufsicht wenden.
Zum Merkblatt über Geldspiele im "privaten Kreis"